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Verwaltungsgericht verbietet umstrittene Hirnforschung an Zebrafinken

16. Januar 2023

Der Zürcher Tierschutz, Animalfree Research und die Stiftung für das Tier (TIR) im Recht sind hocherfreut: Das kantonale Verwaltungsgericht hat die in Zürich geplanten höchstbelastenden Versuche zur Erforschung neuronaler Vorgänge des Vogelgesangs von Zebrafinken für unrechtmässig erklärt. Am 24.11.2022 hat es den erstinstanzlichen Entscheid der Zürcher Gesundheitsdirektion umgestossen. Begründung: Der Erkenntnisgewinn sei zu gering, um das enorme Leiden der Tiere zu rechtfertigen, da kein konkreter medizinischer Nutzen für den Menschen absehbar sei. Dieser Entscheid ist ein wegweisender Erfolg für den Tierschutz.

 

Medienmitteilung

 

© Wang LiQiang / Shutterstock
© Wang LiQiang / Shutterstock

Tierversuchsverbots-Initiative abgelehnt.

14. Februar 2022

Die Stimmberechtigten haben die Eidgenössische "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" deutlich abgelehnt. Doch das Nein ist kein generelles Ja für Tierversuche. Die Ablehnung ist vielmehr auf die teilweise problematische Ausgestaltung der Initiative zurückzuführen. Lesen Sie hier die Stellungnahmen unserer drei Mitglieder:

Stifung für das Tier im Recht

Animalfree Research

Zürcher Tierschutz

 

 


Ein deutliches Ja für den Tierschutz im Kanton Zürich

24. Januar 2022

Der KKT ist hocherfreut, dass der Kantonsrat das Rekursrecht für die Tierversuchskommission unverändert im kantonalen Tierschutzgesetz behalten will. Er hat heute die parlamentarische Initiative «Bewilligungsverfahren in Tierversuchen» KR-Nr. 230/2018 deutlich abgelehnt. Das ist ein Entscheid zugunsten eines starken Tierschutzes im Kanton Zürich.

 

Medienmitteilung

 

Factsheet zur Parlamentarische Intitiative KR-Nr. 230/2018

Die Parlamentarische Intitiative "Bewilligungsverfahren in Tierversuchen" hat zum Ziel, das Minderheits-Rekursrecht in der kantonalen Tierversuchskommission des Kantons Zürich abzuschaffen. Der KKT legt im Factsheet seine Argumente für das Rekursrecht dar.

 


Tierversuchsverbots-Initiative
Diese Eidgenössische Volksinitiative will Tier- und Menschenversuche verbieten. Der KKT ist wie die Initianten der Meinung, dass dringender Handlungsbedarf im Bereich Tierversuche herrscht. Er erachtet jedoch die im Parlament hängige Initiative als nicht zielführend. Die Mitglieder des KKT haben daher zuhanden des Parlaments einen Gegenvorschlag erarbeitet, der in die politische Diskussion einfliessen soll. Denn die Zeit ist reif für einen Wandel: Eine schrittweise Abkehr vom Tierversuch hin zu tierfreien Ersatzmethoden, die aussagekräftiger, schneller und kostengünstiger sind.

KKT-Gegenvorschlag (pdf)


Chronologie zum Rekurs gegen Primatenversuche an der Universtität Zürich


Verwaltungsgericht erlaubt schwerstbelastende Primatenversuche

3. Mai 2017

Gemeinsames Communiqué der Tierschutzorganisationen als Reaktion auf den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgericht vom 5. April 2017, schwerstbelastende Primatenversuche zuzulassen.

51 Schweizer Tierschutzorganisationen erachten das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zum schwerstbelastenden Primatenversuch als unverhältnismässig und rechtswidrig. Sie kritisieren den Widerspruch zu einem höherstehenden Bundesgerichtsurteil, die krasse Verletzung der Tierwürde und die Überschreitung jeglicher moralisch-ethischer Grenzen.

 

Communiqué deutsch (pdf)

Communiqué französisch (pdf)


Beschwerde gegen Primatenversuche abgewiesen

20. April 2017

Die Beschwerde der Tierschutzvertreter in der kantonalen Tierversuchskommission gegen die Bewilligung der Primatenstudie wurde beim Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Universität und die ETH Zürich können damit ihre beantragten Versuche mit Primaten durchführen.

Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht kritisieren den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufs Schärfste.

 

Medienmitteilung Zürcher Tierschutz

Medienmitteilung Stiftung für das Tier im Recht

 


Beschwerde weiterhin hängig

28. März 2017

Die Beschwerde der drei Tierschutzvertreter in der Tierversuchskommission gegen die hochbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen liegt nach mehreren Schriftwechseln zwischen den Parteien beim Zürcher Verwaltungsgericht. Es liegt noch kein Entscheid vor.


Schwerstbelastender Primatenversuch: Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht und offener Brief an Regierungsrat

26. Januar 2016

Die drei Tierschutzvertreter der Zürcher Tierversuchskommission haben am 25. Januar 2016 den Rekurs gegen die höchstbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen ans Verwaltungsgericht weitergezogen. In einem offenen Brief äussert der KKT sein grosses Bedauern über den Entscheid des Zürcher Regierungsrates, den Rekurs in erster Instanz abzuweisen.

 

Medienmitteilung (pdf) des KKT zum offenen Brief an den Regierungsrat vom 26. Januar 2016

Offener Brief (pdf) an den Regierungsrat, überreicht am 26. Januar 2016


Rekurs gegen Primatenversuche vom Zürcher Regierungsrat abgewiesen 

10. Dezember 2015

Die Koordination Kant. Tierschutz Zürich KKT ist enttäuscht über den Entscheid des Zürcher Regierungsrats, den Rekurs gegen die Primatenversuche an der Universität Zürich abzuweisen.

 

Medienmitteilung des Zürcher Tierschutzes

Medienmitteilung der Stiftung für das Tier im Recht

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